Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) überraschte die Opposition im hessischen Landtag gestern mit der Ankündigung, dass er das von der parlamentarischen Mehrheit von Grünen, Linken und SPD beschlossene Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren wegen eines Formfehlers nicht unterschreiben werde. Das Gesetz sei wegen eines fehlenden Satzes verfassungswidrig. Koch ist im Bundesland Hessen geschäftsführender Ministerpräsident, weil der Landtag sich nach der letzten Wahl nicht auf eine mehrheitsfähige Regierungskoalition einigen konnte.
Seine besondere Brisanz erhält der Vorfall, weil Ministerpräsident Koch und seine ebenfalls geschäftsführende Wissenschaftsministerin Silke Lautenschläger (CDU) bereits am Dienstag, als das Gesetz verabschiedet wurde, wussten, dass der Text einen zwar kleinen, allerdings entscheidenden Schönheitsfehler enthielt, während die Oppositionsparteien die gerade beschlossene Abschaffung der Studiengebühren bereits lautstark feierten. Den Lapsus kommentierte der CDU-Fraktionsvorsitzende Christean Wagner als „Riesenblamage“ und „Ausdruck von Dilettantismus, vor allem bei der SPD“. Die hessische SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti kritisierte den Ministerpräsidenten im Gegenzug als „Trickser und Täuscher“, dieser habe den Landtag „sehenden Auges ein Gesetz beschließen lassen, das einen Formfehler enthielt“. Koch konterte den Vorwurf mit der Bemerkung: „Wir sind Berater, aber nicht Kindermädchen der Mehrheitsfraktionen.“
Nach eiligst einberufenen Beratungen im Ältestenrat des Landtages im Anschluss an die Landtagssitzung verständigten sich die Oppositionsparteien (SPD, Grüne, Linke) auf die Einberufung einer außerplanmäßigen Landtagssitzung am 17. Juni, um dann erneut die von der CDU ungeliebte Abschaffung der Studiengebühren zu beschließen.